ATLAS-Einfuhr-Zolllager: Ende der Übergangsfrist
Für Waren, die vor dem 01.05.2016 in ein Zolllager des Typs D und E, wie D bewilligt, übergeführt wurden, können gem. Art. 349 (2) UZK-IA i.V.m. Art. 85 (1) UZK bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2018 weiterhin die Bemessungsgrundlagen angewendet werden, die bei der Einlagerung festgestellt wurden.