228 - Stoffpreisgleitklausel Nichteisenmetalle
„Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel Nichteisenmetalle (NEM)“ angegebene Position (OZ) und der nachgewiesenen Menge (vgl. Nummer 2) unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung gemäß Nummer 2.4 und 2.5 zusätzlich zum Angebotspreis vergütet bzw. von diesem abgezogen. 4 Abrechnung bei Nachunternehmen/anderen Unternehmen